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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
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RubrikÜbung zurück
Thematödlicher Unfall bei privater Tauchübung11 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg817448
Datum22.02.2016 14:31      MSG-Nr: [ 817448 ]2105 x gelesen

Nicht zwingend. :)

SGB X, § 20 Untersuchungsgrundsatz
(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.


Es ist nicht ungewöhnlich (gerade im EA), das Unternehmer das Vorliegen eines Versicherungsfalls verneinen, meist aus der Angst, in Regress genommen zu werden.

Grüße
Udo Burkhard
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 20.02.2016 10:17 Pete7r I7., Freital
 20.02.2016 10:54 Udo 7B., Aichhalden
 20.02.2016 15:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
 21.02.2016 10:25 Udo 7B., Aichhalden
 21.02.2016 11:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
 21.02.2016 11:36 Udo 7B., Aichhalden
 22.02.2016 11:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.02.2016 14:31 Udo 7B., Aichhalden
 22.02.2016 15:08 Dani7el 7R., Lauterbach
 22.02.2016 16:40 Adri7an 7R., Utting
 05.08.2017 09:26 Pete7r I7., Freital

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