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Thema | Drohnenpilot gefährdet mit verbotenem Überflug über die Einsatzstelle die Einsatzkräfte | 50 Beiträge |
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 817510 |
Datum | 23.02.2016 18:27 MSG-Nr: [ 817510 ] | 7849 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian K.2. Ein Feuerwehrangehöriger. Der heute mal auf dem Hightech-ELW1 mitfahren musste, weil die Autos für Action schon voll waren. Der im Heck die Drohne findet, die der technikversiertere Führungsunterstützer mal für ne tolle Beschaffung hielt, der nun aber leider grad nicht da ist.
Wenn der technikversiertere Führungsunterstützer diese Drohne mal für ne tolle Beschaffung hielt, dann wird er hoffentlich
1) dem Thema "Redundanz" in der Ausschreibung weit größere Aufmerksamkeit geschenkt haben als Mama, die dem Wunsch "ich möchte 'ne Drohne" zwar nicht zu Weihnachten nachkam, später aber doch, als es Drohnen der Marke "Gut+Günstig" beim Mediamarkt als Supersonderangebot gab.
(Nicht mißverstehen: Diese Geräte sind zuverlässiger als das meiste andere Kinderspielzeug.)
2) dem Thema "Fliegen unter ungünstigen Wetterbedingungen" ebenfalls Aufmerksamkeit geschenkt haben. Kinderspielzeugdrohnen haben eine geringere Vmax als etwas heftigere Windböen und können schon deshalb selbst mit bester Software so etwas nicht kompensieren.
Geschrieben von Sebastian K.Der im Heck die Drohne findet,
?
Entschuldigung, aber in Eurer Aufstiegserlaubnis sind die Namen derjenigen genannt, die das Ding fliegen dürfen, und für diese war auch die Fähigkeit zum Umgang mit dem Gerät nachzuweisen. Will heißen: Bei Modellhelikopterpiloten aus entsprechenden Vereinen winkt die Behörde schon mal ab, aber Dir könnte es durchaus passieren, daß Du zum Vorfliegen eingeladen wirst, wenn Du in dieser Aufstiegserlaubnis genannt werden möchtest.
Ciao
Hans-Joachim
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