Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Feuerwehr kauft nicht zugelassene Atemschutztechnik | 25 Beiträge |
Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 817696 |
Datum | 28.02.2016 21:50 MSG-Nr: [ 817696 ] | 6032 x gelesen |
Infos: | 26.02.16 Rosenbacher Feuerwehr geht die Luft aus
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Hallo,
mit den Informationen aus dem Artikel klingt das alles unschlüssig und passt nicht zu den üblichen Regularien für das Inverkehrbringen und Verwenden von PSA.
Geschrieben von Sächsische Zeitung weil das notwendige Prüfsiegel der gesetzlichen Unfallversicherung fehlt, sagt Bürgermeister Höhne. Im Umkehrschluss bedeutet das: Rosenbachs Kameraden hätten ihre neue Technik gar nicht nutzen dürfen, weil diese nicht offiziell zugelassen ist und es dadurch versicherungsrechtlich zu Problemen kommen könnte.
Erstmal ist es die Entscheidung der Wehr/Stadt (auf Basis deren Beurteilung) was für Geräte als geeignet angesehen werden. Die PSA muss dann der PSA-Richtlinie entsprechen. Das heißt für Atemschutzgeräte, dass sie über eine CE-Kennzeichnung verfügen und dafür einer Baumusterprüfung unterzogen wurden. Soweit so kurz. Egal ob FF, BF oder WF.
Jetzt gibt es zig andere Möglichkeiten für Missverständnisse. Die EN 137 Atemschutzgeräte/Pressluftatmer kennt z.B. Typ 1, Industrieeinsatz und Typ 2, Brandeinsatz oder die gelieferten Geräte/Masken haben kein Rundgewinde oder ESA oder die Geräte wurden nicht nach vfdb RL überprüft, oder, oder, oder, ...
Ansonsten kann man nur raten sich mit der UK zusammenzusetzen und ggf. eine zweite mit ins Boot holen, die auf dem Gebiet mehr macht (UK Nord?) oder jemanden vom Referat 8 oder die Kollegen der EXAM in Essen, um mit (mehr) Sachkunde die Situation zu lösen.
Grüße,
Christian
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