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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 818042 | ||
Datum | 08.03.2016 22:58 MSG-Nr: [ 818042 ] | 14414 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. Und ohne intensive Übung kann kein Kraftfahrer den vom KG Berlin geforderten 1 - 1,5 - Sekunden-Abstand in der Praxis einhalten. Jedes Gericht wird Schwierigkeiten haben, Dir das Fahren mit dem normalen Sicherheitsabstand anzukreiden. Das heißt: Halber Tachoabstand, wie man es in jeder Fahrschule lehrt, und das ist nicht sooo schwer. Die Berliner Polizisten standen vor dem Kammergericht im Regen, weil sie mit dem 3fachen dieses Sicherheitsabstandes unterwegs waren, 50m statt 17,5m (bei 35 km/h). Hans-Joachim | ||||
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