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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | SMS-Alarmierung | 23 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 818124 | ||
Datum | 11.03.2016 10:44 MSG-Nr: [ 818124 ] | 5579 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Michael W. Halt. Es ist ein Unterschied, ob ich privat alles mögliche per Scanner mithöre, alle Alarmierungen auswerte oder mit Zustimmung exakt die Alarmierung, die für die jeweiligen Einsatzkräfte vorgesehen ist, decodiere und über andere Wege an nur genau diese Einsatzkräfte auch verteile. wenn das offiziell beauftragt ist und sich nur auf die Schleifen die auch für die jeweiligen Einsatzkräfte bestimmt sind beschränkt dürfte das meiner Meinung nach rechtlich i.O. sein. [ich bin kein Jurist. Daher ist das nur meine Meinung. Rechtssicherheit dürfte da im Zweifel nur ein Gericht geben können] Geschrieben von Michael W. Das Empfangsgerät an sich muss eben auch zugelassen sein. Bei einem Meldeempfänger, Sirenensteuerempfänger oder FuG mit Alarmumsetzer ist das schonmal der Fall. sehe ich auch so. Lösungen mit Scanner o.Ä. sind rechtlich sehr bedenklich. Ein Funkmelder mit Relaisausgang der dann auch auf die richtigen Schleifen programmiert ist dürfte rechtlich i.O. sein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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