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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | SMS-Alarmierung | 23 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 818128 | ||
Datum | 11.03.2016 14:14 MSG-Nr: [ 818128 ] | 5077 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Das Empfangsgerät an sich muss eben auch zugelassen sein. Bei einem Meldeempfänger, Sirenensteuerempfänger oder FuG mit Alarmumsetzer ist das schonmal der Fall. Rein Interessehalber: Wo steht das? Soweit ich das im Kopf habe gibt es kein Verbot von nicht nach TR-BOS zugelassenen FME. Man sollte sich als Führungskraft nur nicht darauf verlassen dass diese Systeme auch sicher auslösen. Als "Zusatzalarmdienst" sehe ich keine Probleme. In der Liste der nach TR-BOS zugelassenen FME findet sich z.B. auch keine RETTalarm-Box. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | ||||
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