Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | SMS-Alarmierung | 23 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 818129 |
Datum | 11.03.2016 14:34 MSG-Nr: [ 818129 ] | 4992 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Adrian R.Rein Interessehalber: Wo steht das?
Soweit ich das im Kopf habe gibt es kein Verbot von nicht nach TR-BOS zugelassenen FME. Man sollte sich als Führungskraft nur nicht darauf verlassen dass diese Systeme auch sicher auslösen.
Schauen wir uns mal das TKG an. Darin steht, dass du schonmal nur das empfangen darfst, was für dich bestimmt ist. Das hieße in dem Fall schonmal, dass das ganze sowieso nur dienstlich passieren darf. Hierzu darf dir durchaus auch dein Dienstherr vorschreiben, mit was du das darfst. Genau der wiederum ist aber nicht zuletzt im Rahmen der BOS-Funkvorschriften dazu gehalten, BOS-zugelassene Geräte zu verwenden. Mir sind lediglich im Bereich von Handfunkgeräten einige durch Innenministerien einiger Länder zugelassene Ausnahmen bekannt, wo Betriebsfunkgeräte zugelassen wurden. Andere Ausnahmen, auch im Bereich Empfänger, sind mir keine bekannt.
Gruß,
Michael
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