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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 818183 | ||
Datum | 12.03.2016 16:14 MSG-Nr: [ 818183 ] | 13185 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Nö "bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden." Die Feldjäger dürfen, das an der Autobahnauffahrt stehende Feuerwehrfahrzeug mit den Warnposten auch. Geschrieben von Thomas M. Erst die Kennzeichnung macht daraus einen Verband und ein Verband bewegt sich wie ein (1) Fahrzeug mit ganz vielen Anhängern. Der 1. hält also normal an der roten Ampel oder bei Rechts vor Links , ect.pp, lediglich alle Folgenden bewegen sich wie die o.g. Anhänger. Alles bekannt, und wird seit vielen Jahrzehnten so gemacht. Zu meiner Kinderzeit auch von Zivilisten, zum Beispiel Beerdigungsprozessionen. (Damals war noch das halbe Dorf dabei, wenn jemand zu Grabe getragen wurde.) Hat aber mit Blaulicht nichts zu tun. Geschrieben von Thomas M. Nö, Nein, fahren dürfen Sie ja, Kolonnenrecht, alles in Ordnung. Sie müssen dafür auch kein Blaulicht einschalten, Bundeswehrfahrzeuge können das ja gar nicht. Aber es ist plausibel begründbar, daß hier eine Gefahrensituation vorliegt, die eine besondere Warnung rechtfertigt. Geschrieben von Thomas M. Ich bezog mich explizit auf die Nutzung der Front/Heck_blitzer im Verband. Ja klar: Weshalb als weiteres Argument hinzutritt, daß man nachts das Blaulicht schon deshalb nur ungern verwendet, weil die Fahrer nach ein paar Stunden Kolonnenfahrt fast blind sind. Die griechische/niederländische Idee, blaue bzw. grüne Konstantlichter normaler Leuchtstärke zu setzen, ist weitaus realitätstüchtiger. Hans-Joachim | ||||
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