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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 818215 | ||
Datum | 13.03.2016 20:17 MSG-Nr: [ 818215 ] | 12654 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. Das würde, wenn ich dich jetzt richtig verstehe, bedeuten, das privat organisierte geschlossene Verbände wie Leichenzug, Hochzeitszug, Clubausfahrten von Mopped- und Radfahrern, Oldtimerausfahrten usw. usw. aufgrund fehlender Polizeibegleitung ebenfalls nicht durchführbar wären, richtig?! Die werden tatsächlich genehmigt, wenn z.B. Ampelkreuzungen ohne Sicherungsposten passiert werden sollen? | ||||
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