Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Warnblinkanlagen & Dachaufsetzer -> Unfall - war: OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf... | 23 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 818365 |
Datum | 18.03.2016 11:46 MSG-Nr: [ 818365 ] | 6365 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Innenminister
Innenminister
Guten Tag
Geschrieben von Ulrich W.
Und es soll auch Feuerwehren geben, die bei der Bevölkerung um Verständnis "werben", wenn der FM(SB) flott mit Dachaufsetzer und Warnblinker zum GH unterwegs ist....
Siehe:
-> FF Löwenstein DACHAUFSETZER "FEUERWEHR IM EINSATZ"
Deshalb haben einige Feuerwehrmitglieder sich für die Fahrt mit ihrem Privat-PKW zum Feuerwehrhaus einen Dachaufsetzer mit der Aufschrift "FEUERWEHR IM EINSATZ" gekauft, um damit den anderen Verkehrsteilnehmern den Feuerwehreinsatz signalisieren zu können. [...]Einige Feuerwehrleute machen auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus den Warnblinker an um sich damit bemerkbar zu machen und die Dringlichkeit zu zeigen. Auch hier dient dies lediglich zur Information und beinhaltet keine Sonderrechte.
Um nur ein Beispiel von etlichen FFs zu nennen.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| 17.03.2016 10:02 |
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Katj7a R7., Köln OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | |