Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Warnblinkanlagen & Dachaufsetzer -> Unfall - war: OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf... | 23 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818369 |
Datum | 18.03.2016 12:26 MSG-Nr: [ 818369 ] | 6574 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Feuerwehrmann
Geschrieben von Jürgen M. und wie zeige ich dann einen Fahrrichtungswechsel an? Mit dem Blinker.
Die Antwort bekam ich mal, und der Sausack hatte auch noch Recht, denn es gibt Fahrzeuge, die bei Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers die laufende Warnblinkanlage unterbrechen.
Trotzdem sehe ich das auch so:
Geschrieben von Jürgen M. Warnblinker erhöhen die Unfallgefahr
Vor allem ist es unheimlich bekloppt, weil die Warnblinker den anderen Verkehrsteilnehmer von Situationen bekannt sind, die wohl i.d.R. genau das Gegenteil sind von dem was der damit zum GH fahrende FM gerade macht.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 17.03.2016 10:02 |
|
Katj7a R7., Köln OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | |