Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Warnblinkanlagen & Dachaufsetzer -> Unfall - war: OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf... | 23 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818375 |
Datum | 18.03.2016 19:49 MSG-Nr: [ 818375 ] | 4856 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Wenn du ein Fahrzeug abschleppst/abgeschleppt wirst, stehst du vor dem selben Problem. Die StVO gibt dir dann explizit vor, die Warnblinkanlage zu nutzen, und abbiegen mit Blinker müssen solche Gespanne auch. Da wird es nur drauf ankommen, ob und wie weit vor dem Abbiegen der Wechsel in der Blinkanlage erfolgt.
(Ich will nicht pro Warnblinker sprechen, nur ist die Contra-Argumentation mit den Blinkern eben leider nicht so eindeutig und geeignet, den Schwachsinn auszukontern)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 17.03.2016 10:02 |
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Katj7a R7., Köln OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | |