Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Warnblinkanlagen & Dachaufsetzer -> Unfall - war: OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf... | 23 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818378 |
Datum | 18.03.2016 21:52 MSG-Nr: [ 818378 ] | 4448 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Thomas M. Wo steht das ? Sie können natürlich auch ewig nur geradeaus fahren ;-)
Ansonsten der schon genannte § 15a (3) und der § 9 (1) StVO. Die regeln da für kurze Zeiträume der Abschleppfahrt praktisch zwei Vorgaben, die aber gar nicht gleichzeitig nicht erfüllt werden können. Entweder zeige ich eine Fahrtrichtungsänderung an, oder ich nutze die Warnblinkanlage (und die berüchtigte Allgemeine VV zur StVO schweigt sich darüber im Übrigen auch aus).
Einige Internetseiten zum Abschleppen sagen dazu, die Warnblinkanlage müsse dauerhaft laufen und Richtungsänderungen sollen per Handzeichen angezeigt werden. Ob dies auf Rechtssprechung beruht oder ein Internetmythos ist, weiß ich nicht.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [18.03.16 22:04] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 17.03.2016 10:02 |
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Katj7a R7., Köln OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | |