Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Warnblinkanlagen & Dachaufsetzer -> Unfall - war: OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf... | 23 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 818383 |
Datum | 19.03.2016 09:15 MSG-Nr: [ 818383 ] | 4355 x gelesen |
Geschrieben von Jürgen M.Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage fährt in einem Kreisverkehr. Aus irgendeinem Grund sieht ein anderer Verkehrsteilnehmer nur ein Blinker. Das interpretiert dieser so als wenn dieses Fahrzeug nun aus dem Kreisverkehr herausfahren möchte. Er fährt dann also in den Kreisverkehr ein.
Guten Morgen,
wenn der Kreisverkehr so eng ist, dass ein wartender Fahrer nur einen Blinker sehen kann, dann ist das der kurveninnere Blinker, also der linke und nicht der rechte. Wenn der Kreisverkehrfahrer schon so weit vor dem Wartenden ist, dass der linke Blinker nicht mehr sichtbar ist, dürfte es klar sein, dass das Fahrzeug weiter im Kreisverkehr bleibt.
Eigene leidvolle Erfahrung, weil ich täglich beim Warten nicht erkennen kann, dass Fahrzeuge, die in meine Ein/Ausfahrt einbiegen wollen, vorschriftsmässig den rechten Blinker gesetzt haben. Ich habe mir deshalb angewöhnt im Kreisverkehr links zu blinken (erlaubt aber nicht vorgeschrieben), solange ich nicht ausfahren will - dann natürlich rechts.
Die Meisten (gefühlt) blinken sowieso überhaupt nicht... :-(
Michael Schuckart
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| 17.03.2016 10:02 |
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Katj7a R7., Köln OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | |