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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | GF-Lehrgang ohne AGT | 7 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 818401 | ||
Datum | 20.03.2016 08:23 MSG-Nr: [ 818401 ] | 4315 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Oliver B. Ein Blick in die FwDV 2 (diese dürfte per Erlass auch in BW quasi Rechtscharakter haben): Mehr bringt für BaWü die " Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung ". . In den Erläuterungen unter Ziff. 4.3 " Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme " für den TF-Lehrgang ist die Sachlage gut beschrieben: Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme und da der TF-Lehrgang Voraussetzung für die Absolvierung des GF-Lehrganges ist, ist die Sachlage klar. Das heißt in der Praxis, wer eine Bescheinigung vorweist dass er an eine G-26.3 Untersuchung teilgenommen aber diese aus medizinischen Gründen nicht bestanden hat, braucht damit keinen AGT-Lehrgang, wer aber nur keine Lust, Zeit oder sonstige ein Gründe zum Nichtbesuch des AGT-Lehrganges vorbringt kann nicht zum GF-Lehrgang gehen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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