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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schweiz: Wer nicht in die Feuerwehr geht, soll mehr bezahlen | 20 Beiträge | ||
Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 818410 | ||
Datum | 20.03.2016 19:08 MSG-Nr: [ 818410 ] | 3033 x gelesen | ||
Geschrieben von Olaf S. Was passiert eigentlich, wenn man durch die Abgabe mehr "Freiwillige" bekommt, als man eigentlich benötigt oder aufnehmen kann? Müssen die Aufnahmewilligen dann trozdem zahlen? In den meisten Kantonen (=Bundesländer) der Schweiz: Ja Beispiel Kanton Aargau: Alle Einwohner und Einwohnerinnen (auch Ausländer) sind von 20 bis 44 in ihrer Wohngemeinde Feuerwehrpflichtig. Diese Pflicht kann durch aktiven Dienst oder Ersatzabgabe erfüllt werden. Daher, wer im Steuerjahr nicht in der Feuerwehr war, zahlt die Ersatzabgabe mit der Steuerrechnung. Egal ob untauglich, unwillig oder überzählig. (3 Promille des Steuerbaren einkommens, min 30 Fr. maximal 300 Fr.) Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | ||||
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