Rubrik | Ausbildung |
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Thema | GF-Lehrgang ohne AGT | 7 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 818423 |
Datum | 21.03.2016 11:18 MSG-Nr: [ 818423 ] | 2349 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Atemschutzgeräteträger
Guten Tag
Geschrieben von Oliver B.
Meine persönliche Meinung:
Danke NRW: Deine Führungskräfte wissen worüber Sie für andere entscheiden müssen (Ausbildung zum AGT ist Pflicht).
Ich sehe es auch als durchaus sinnvoll an, dass Führungskräfte über eine AGT-Ausbildung verfügen sollten und sinnvoll, dass BaWü ( und anders BL ? ) dies fordern und hier man nur in begründeten medizinischen Ausnahmefällen darauf verzichten darf. In unsere FF z.B. haben alls GF und ZF die AGT-Ausbildung absolviert und sind größtenteils noch als AGT einsatzfähig.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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