Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verhalten des Leiters der Fw bei Anwesenheit eines Einsatzleiters | 38 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern | 818451 |
Datum | 21.03.2016 22:05 MSG-Nr: [ 818451 ] | 7575 x gelesen |
Kreisbrandinspektor
In Bayern ist die gesetzliche Regelung ziemlich klar und eindeutig.
Der Kommandant des Schadensortes (oder bei Abwesenheit, dessen Stellvertreter) muss die Einsatzleitung nicht übernehmen, mit Eintreffen an der Einsatzstelle hat er automatisch die Einsatzleitung ... da kommt er gar nicht aus, da ist es auch egal, ob er privat in Zivil vorbei kommt ... sobald er an der EST ist, hat er die Verantwortung.
Die Einzigen, die die Einsatzleitung (beim Einsatz von freiwilligen Feuerwehren) übernehmen können sind der federführende Kommandant oder die besonderen Führungsdienstgrade (KBM, KBI, KBR).
Sollte keiner der Kommandanten anwesend sein, tritt die Regelung mit dem ersteintreffenden Einheitsführer (z.B. GF) einer der Gemeinde angehörenden Feuerwehr in Kraft und wenn ein höher qualifizierter Einheitsführer (z.B. ZF) der selben Gemeinde eintrifft, übernimmt dann dieser ebenfalls automatisch die Einsatzleitung.
Das wird auch so an den bayerischen Feuerwehrschulen auf den "Leiter einer Feuerwehr" Lehrgängen so vermittelt und den Kommandanten eingeschärft.
Ich kann aber nicht beurteilen, wie es sich mit Dienstanweisungen verhält, die einen diensthabenden Einsatzleiter einsetzten. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass ein Gesetz grundsätzlich über einer örtlichen Dienstanweisung steht.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Alexander
Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers
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