Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verhalten des Leiters der Fw bei Anwesenheit eines Einsatzleiters | 38 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 818550 |
Datum | 23.03.2016 08:37 MSG-Nr: [ 818550 ] | 6076 x gelesen |
Hallo zusammen,
Geschrieben von Oliver M.Das frage ich mich aus rechtlicher Sicht aus. Dass es taktisch unsinnig ist, dass der Leiter der Feuerwehr den Einsatz leitet, wenn er abwesend ist, dürfte unstrittig sein. Das sollte aber das Gesetz nicht interessieren. Wenn im Gesetz steht, der Leiter der Feuerwehr ist Einsatzleiter (ohne die Einschränkung "nur bei Anwesenheit"), warum darf er dann,
- wenn er abwesend ist, eine Person beauftragen, die Einsatzleitung zu übernehmen,
- wenn er anwesend ist, niemanden beauftragen, die Einsatzleitung zu übernehmen?
Warum sollte er das nicht dürfen. In vielen anderen Gesetzen/ Bereichen ist es auch möglich/ üblich, Aufgaben/ Aufgabenbereiche und Verantwortung zu delegieren (zum Beispiel Unternehmerpflichten). Dies muss allerdings in eindeutiger Form erfolgen und die letzte Verantworung bleibt bei der Führungskraft.
Ich behaupte mal dreist, wenn dies irgendwo nicht geschieht, liegt dass in der Person der Führungskraft (die immer die Kontrolle haben will/ niemandem vertraut), und nicht in Gesetzen begründet. Der Gestzestext wird unter bewusster/ unbewusster Verkennung der Möglichkeit zu Delegieren dann als Grund vorgeschoben.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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