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Persönliche Schutzausrüstung
RubrikAtemschutz zurück
ThemaFeuerwehr kauft nicht zugelassene Atemschutztechnik25 Beiträge
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW818630
Datum24.03.2016 13:41      MSG-Nr: [ 818630 ]4601 x gelesen
Infos:
  • 26.02.16 Rosenbacher Feuerwehr geht die Luft aus

  • Guten Tag ins Forum,

    mal ein kleiner Abstecher in das Gebiet Recht:

    ---Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt --- § 15 (3) ... Wehrleiter und deren Stellvertreter werden von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen; durch den Träger der Feuerwehr erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren.


    ---Beamtenstatusgesetz, Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 - 53), § 36
    Verantwortung für die Rechtmäßigkeit---
    (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

    (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

    (3) Wird von den Beamtinnen oder Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.


    Nun zur Frage: Müsste der Wehrleiter und deren Stellvertreter nicht zwingend auf den Umstand hinweisen wenn nicht für den Zweck geeignet oder eine PSA ohne Zulassung verwendet wird -> Remonstrationspflich.

    Grüße
    Olli

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     26.02.2016 08:01 Jens7 N.7, Ohorn
     26.02.2016 08:37 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     26.02.2016 09:11 Stef7fen7 M.7, Mücheln
     26.02.2016 09:08 Pete7r L7., Chemnitz
     26.02.2016 09:46 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     26.02.2016 10:32 Jens7 N.7, Ohorn
     26.02.2016 11:42 Pete7r L7., Chemnitz
     26.02.2016 11:54 Jürg7en 7M., Weinstadt  
     26.02.2016 12:25 Pete7r L7., Chemnitz
     26.02.2016 12:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.02.2016 12:48 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     26.02.2016 13:00 Pete7r L7., Chemnitz
     26.02.2016 13:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.02.2016 13:22 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.02.2016 13:10 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     26.02.2016 10:31 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.02.2016 10:34 Jens7 N.7, Ohorn
     26.02.2016 10:50 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     26.02.2016 11:34 Denn7is 7E., Menden
     26.02.2016 10:40 Jens7 N.7, Ohorn
     26.02.2016 19:04 Juli7a R7., Rötha
     28.02.2016 16:07 Jens7 N.7, Ohorn
     28.02.2016 21:50 ., Herten
     24.03.2016 13:41 Oliv7er 7B., Köln
     24.03.2016 15:09 Jens7 N.7, Ohorn
     24.03.2016 20:28 Oliv7er 7B., Köln

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