| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Führerscheinklasse bei erhöhtem Gesamtgewicht durch Anhängerbetrieb | 25 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 818667 |
| Datum | 24.03.2016 23:55 MSG-Nr: [ 818667 ] | 4196 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Polizeiinspektion
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
If I remember correctly - Wenn ich mich recht erinnere ...
Geschrieben von Michael W.Warum sollte das nicht gehen? Das ist nichts anderes wie die Ablastung auch. Ohne Anhänger ändert sich dann nichts, mit Anhänger nutzt man eben die möglichen 100kg mehr nicht aus.
Sehe ich eigentlich auch so. Das müsste die Zulassungsstelle eigentlich sogar ohne Vorschlag eines Technikers umsetzen können.
Allerdings habe ich auch schon andere Meinungen gehört (also es geht nur 3.400 plus 100).
Geschrieben von Michael W.Änderungsabnahme machen lassen
Das wiederum geht nur, wenn du ein passendes Prüfzeugnis nach §19(3) StVZO dafür hast, in der Praxis also eher nicht.
Wenn du ein Papier von einem aaSoP oder PI haben willst, sollte da §13 FZV draufstehen. (es gab allerdings zumindestens eine Zeit lang Zulassungsstellen die der Meinung waren man bräuchte ein Gutachten nach §19(2) StVZO. Das halte ich aber für abwegig und vor allem rechtswidrig...)
Geschrieben von Michael W.Ich besitze einen Unimog 406. Der hat ein eingetragenes zul. Gesamtgewicht von 5.800kg, in den Zusatzeintragungen steht eine Erhöhung auf bis zu 7.500kg in mehreren Schritten bei Anbau von Schneeräumgeräten oder ähnlichem
Auch der U1300 hatte IIRC "im Winterdiensteinsatz" eine zusätzliche Gesamtmasse von 9.000 kg (sonst: 7.490 kg).
Wer also Streusalz auf die Pritsche lud, brauchte plötzlich die Klasse 2 anstelle der Klasse 3....
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