Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Einsatz u.a. MANV nach Anschlägen | 128 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 818692 |
Datum | 25.03.2016 15:26 MSG-Nr: [ 818692 ] | 16806 x gelesen |
Infos: | 17.07.16 Prior Taschenkarte 22.03.16 ZEIT: Das ist der Ernstfall
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Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
If I remember correctly - Wenn ich mich recht erinnere ...
Warum so ungeduldig? ;-)
Der RH ist ein von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definierter Standard.
Während er in manchen Bundesländern ein abgespeckter RS ist, ist er in NRW (und offensichtlich auch in Berlin) eine eigene Qualifikationsstufe.
In NRW sind es 80 Stunden schulische Ausbildung (Theorie und Praxis) und 80 Stunden Rettungswachen-Praktikum. Im Regel-RD in NRW ist der RH übrigens nur als Fahrer eines KTW vorgesehen (mit einem RS als Führer), nicht auf dem RTW. Dafür braucht er dann auch die vollen 30 Stunden Fortbildung im Jahr; wird er nicht im Regel-RD eingesetzt reichen bei uns 8 Stunden Fortbildung jährlich.
Vom Umfang her entspricht der RH also in NRW der Feuerwehr-Grundausbildung. Das ist IMNSHO ein Ansatz, der grundsätzlich auch von vielen (aber nicht allen) FM(SB) zusätzlich zu leisten ist. im Gegensatz zur andernorts üblichen IIRC 320-Stunden-Ausbildung.
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