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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaFührerscheinklasse bei erhöhtem Gesamtgewicht durch Anhängerbetrieb25 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW818695
Datum25.03.2016 15:36      MSG-Nr: [ 818695 ]3587 x gelesen

Geschrieben von Michael W.Nein, eine Änderungsabnahme (TÜV, im Osten Dekra) ist erforderlich,

Jetzt wirfst du aber alles durcheinander ;-)

Wenn du es auf die TP (also die mit dem Monopol) beschränkst, ist es eine "Einzelabnahme" nach §19(2) i.V.m. §21 StVZO. Das zu fordern oder durchzuführen halte ich für rechtswidrig. Eine solche Abnahme darf nur durchgeführt werden, wenn keine Betriebserlaubnis vorliegt oder diese durch Änderungen erloschen ist. Das ist vorliegend aber nicht der Fall.

Als Änderungsabnahme oder Anbauabnahme wird üblicherweise die in §19(3) beschriebene Abnahme bezeichnet. Die ist aber nur durchführbar, wenn ein dafür zulässiges Prüfzeugnis vorliegt (und wenn ansonsten ebenfalls die BE erlöschen würde, was hier ja nicht der Fall ist).

Im vorliegenden Fall sehe ich lediglich eine Änderung der Fahrzeugpapiere. Dafür wird üblicherweise von der Behörde ein "Formulierungsvorschlag" erwartet, der sich in der Praxis dann Nachweis nach §13 FZV oder so ähnlich nennt.

Geschrieben von Michael W.Du meinst die BW-Version des U1300L (Baureihe 435) oder den 1300 (Zugmaschine, Baureihe 425, völlig anderes Fahrzeug, auch wenn es ähnlich aussieht)?

Vermutlich meine ich den U1300L ;-)

Jedenfalls gab es diese Eintragung bei unserem BUND-RW1, und auch bei den Kommunalfahrzeugen hier in der Gegend.

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 24.03.2016 14:13 Luka7s P7., Eppstein
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 24.03.2016 15:38 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.03.2016 15:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.03.2016 16:48 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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 24.03.2016 17:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.03.2016 17:42 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.03.2016 19:51 Kevi7n L7., Oberkirch
 24.03.2016 18:59 Pete7r M7., Wien
 24.03.2016 19:55 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
 24.03.2016 22:16 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.03.2016 23:55 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 25.03.2016 08:13 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
 25.03.2016 10:44 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 25.03.2016 15:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 25.03.2016 17:56 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 25.03.2016 20:40 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 25.03.2016 21:26 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 26.03.2016 02:13 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 25.03.2016 19:03 Olaf7 L.7, Preetz
 25.03.2016 20:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 25.03.2016 21:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 25.03.2016 23:09 Volk7er 7C., Trier
 26.03.2016 00:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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Führerscheinklasse bei erhöhtem Gesamtgewicht durch Anhängerbetrieb - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt