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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutz-Kommandogerät ? | 15 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 819034 | ||
Datum | 04.04.2016 10:11 MSG-Nr: [ 819034 ] | 2766 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Allerdings ist vom Träger auch dieses Gerätes eine jährliche Belastungsübung zu absolvieren. Für die muss man aber 1600 Liter Atemluft haben, das geht also mit dem kleinen Gerät nicht. und jetzt? In der Erläuterung zur FwDv7 steht folgendes: " In der Anlage 4 ist eine Ausbildungsordnung für die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger für Pressluftatmer als Beispiel abgedruckt. Für andere Atemschutzgeräte (z.B. Filtergeräte, Langzeit-PA, Regenerationsgeräte) sind entsprechende Ausbildungsordnungen nicht festgelegt. Sie sind unter Beachtung des Gerätetyps und der zu erwartenden Einsatzanforderung von der jeweiligen Feuerwehr selbst zu erstellen." Damit dürfte dann doch alles klar sein, oder? Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [04.04.16 10:16] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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