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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 819119 | ||
Datum | 05.04.2016 16:33 MSG-Nr: [ 819119 ] | 13386 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian S. Wie sieht das rechtlich aus? Sind wir als Fw dazu berechtigt? In einer Notunterkunft der Stadt? Davon gehe ich aus. Beim Privatmann warte ich auf die Amtshilfeersuchen von Polizei und Ordnungsamt Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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