Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Brandschutzhelfer ausbilden | 11 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 819123 |
Datum | 05.04.2016 18:35 MSG-Nr: [ 819123 ] | 3616 x gelesen |
Infos: | 05.04.16 DGUV: Brandschutzhelfer
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Geschrieben von Oliver S.Verstehe ich das richtig: Ausgebildete Gruppenführer dürfen ohne weitere Qualifikation Brandschutzhelfer ausbilden?
Wie wäre es mit der Lesart "Ausgebildete Gruppenführer sind hinreichend qualifiziert darüber zu entscheiden, ob sie sich das "Projekt" ohne weiteres ans Bein binden lassen sollten."
Geschrieben von Oliver S.Wenn ausgebildete Gruppenführer Brandschutzhelfer ausbilden dürfen, sind sie dann automatisch auch selbst ohne weitere Lehrgänge als Brandschutzhelfer qualifiziert?
Auch ohne in die konkrete Richtlinie hineingesehen zu haben: Meist steht in den Richtlinien über Unterrichtsinhalte doch als erster Punkt soetwas wie "Einweisung in örtliche Gegebenheiten." Wenn der Gruppenführer frisch auf der Bildfläche erscheint (erster Tag am neuen Arbeitsplatz), dann kann so eine Ortskunde doch noch gar nicht vorliegen, oder? Somit würde ich diese pauschale Aussage so nicht unterstützen. Wenn der Gruppenführer als Dozent geeignet ist, dann heißt das doch "nur", dass er sich das nötige Wissen erarbeiten und dann vermitteln kann.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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