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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutzerziehung im Kindergarten | 17 Beiträge | ||
Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 819152 | ||
Datum | 06.04.2016 12:29 MSG-Nr: [ 819152 ] | 2602 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Morsche, Zumindest in Hessen (Ich denke in anderen BL wird es ähnlich sein) ist im Grunde keine Zustimmung zur BE (Bitte nicht BSE, etwas negativ behaftet) erforderlich, da im Bildungs- und Erziehungsplan (0-10 Jahre) die Brandschutzerziehung sinngemäß festgelegt ist. Auszug aus Bildungs- und Erziehungsplan - Sicherheit und Schutz Diese Verpflichtung an die Eltern sehe ich sehr kritisch, da es ein Eingriff in die erzieherische Selbstbestimmung der Eltern ist. Geschrieben von Bernhard D. Wird die Zustimmung zur BSE von den diese durchführenden FW-Angehörigen überprüft ? In Form von Zustimmungserklärung, die im Vorfeld verteilt werden bestimmt. Aber, wenn die KiTa die BE selbst durchführt, wird dann auch eine Zustimmung der Eltern erforderlich sein? Sauver ou périr | ||||
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