Geschrieben von Uwe S.Wie wäre es mit der Lesart "Ausgebildete Gruppenführer sind hinreichend qualifiziert darüber zu entscheiden, ob sie sich das "Projekt" ohne weiteres ans Bein binden lassen sollten."
Man sollte das "Projekt" auch nicht überbewerten. Die Versicherer und der Gesetzgeber wollen erreichen, dass das Thema betrieblicher Brandschutz ernst genommen und wiederkehrend behandelt wird. Damit ist schon sehr viel gewonnen, denn geschätzte 90% der Unternehmen, die unter dem Radar der Überwachung durch Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft oder Sachversicherung fliegen, setzen die Vorgaben der ASR A 2.2. nicht wirklich konsequent um. Die Vorschrift ist seit 2012 in Kraft und die meisten Unternehmer kleinerer und mittlerer Betriebe haben noch nie davon gehört.
Wer sich als Mitarbeiter für eine solche Zusatzaufgabe gewinnen lässt, braucht auch keine Haftung zu fürchten, es sei denn er handelt grob fahrlässig oder unterlässt bewusst eine Hilfeleistung. In diesen Fällen ist er wie ein "normaler" Beschäftigter des Unternehmens genauso haftbar zu machen.
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