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Feuerwehrgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEhrenamt im Steuerrecht22 Beiträge
AutorMart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg819197
Datum07.04.2016 13:55      MSG-Nr: [ 819197 ]3810 x gelesen
Infos:
  • 20.02.19 Leitfaden "Steuerliche Behandlung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr" (Oberfinanzdirektion Karlsruhe)
  • 10.01.16 Umfrage Ehrenamt im Steuerrecht

  • Die Bachelorarbeit ist mittlerweile abgegeben und die ersten Prüfungen des Semesters sind nun auch schon vorbei. Endlich habe ich Zeit euch die Ergebnisse der Umfrage präsentieren zu können:

    Geschrieben von ---Martin Merz--- Für viele ehrenamtlichen Helfer ist die steuerliche Behandlung ihrer Einnahmen ein Thema, mit dem sie sich zumindest einmal im Jahr auseinander setzen müssen. Deshalb wurde diesbezüglich eine Umfrage unter freiwilligen Feuerwehrkameraden durchgeführt. Darin wurden die Teilnehmer über die Verständlichkeit der bestehenden Steuerbegünstigungen befragt. Auch die Höhe ebendieser wurde in der Umfrage hinterfragt. Zudem wurde die persönliche Auswirkung der steuerlichen Vorschriften bezüglich der Bereitschaft zum Ehrenamt thematisiert.

    In diesem Fall wurde die Umfrage speziell bei ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleuten durchgeführt, da dem Gesetzgeber, in Bezug auf das Ehrenamt und speziell in Hinblick auf § 3 Nr. 12 EStG, die Feuerwehrtätigkeit am Herzen liegt.1 Auch können aktive Feuerwehrkameraden in vielen Gemeinden Aufwandsentschädigungen erhalten, die den steuerlichen Höchstbetrag des
    § 3 Nr. 12 S. 2 EStG erheblich übersteigen.

    a) Teilnehmer
    Die mögliche Teilnehmerzahl ist, ob der klaren Eingrenzung, limitiert. Um dennoch ein repräsentatives Ergebnis erzielen zu können, wurde die Umfrage in einem gut besuchten Internet-Forum, das sich auf das Thema Feuerwehr konzentriert, eingestellt. In diesem Forum wurde sich über das Thema rege unterhalten.2 Auch teilten diverse Feuerwehren ihr Interesse zum besagten Thema mit.
    Nach einem Monat im Forum stoppte die Datenerfassung bei 1.205 Teilnehmern, die den Fragebogen ausgefüllt hatten. Davon formulierten 413 einen individuellen Verbesserungsvorschlag am Ende der Umfrage. Da die Umfrage bei Feuerwehrangehörigen durchgeführt wurde, waren es lediglich 31 teilnehmende Frauen. Zwar steigt die Zahl der aktiven Feuerwehrfrauen, doch der Anteil an Frauen in baden-württembergischen Feuerwehren beträgt weiterhin weniger als 4 %.3
    Die Hälfte aller Teilnehmer ist zwischen 30 und 45 Jahren alt, 34 Prozent sind zwischen 18 und 30 Jahren und 14 % sind zwischen 46 und 60 Jahre alt. Das entspricht auch der Altersstruktur Freiwilliger Feuerwehren. Demnach ist ein Großteil der Mitglieder zirka 40 Jahre alt.4 Im Bereich der 18- bis 30- jährigen liegt der Anteil an Teilnehmern der Umfrage deutlich über dem Anteil dieser Alterskategorie in Einsatzabteilungen. Dies ist allerdings auf die vermehrte Nutzung des Internets in dem genannten Alter zurückzuführen.5 Lediglich ein Prozent der Teilnehmer sind unter 18 beziehungsweise über 60 Jahre alt. Alles in allem ist somit jede Altersgruppe vertreten. Das ist mit dem Mindestalter bei Feuerwehren zu erklären, welches bei 17 Jahren liegt. Das maximale Alter für aktive Mitglieder der Feuerwehr beträgt 67 Jahre.

    b) Beurteilung der Verständlichkeit der Steuerbegünstigungen
    Die erhaltenen Aufwandsentschädigungen von den Feuerwehrangehörigen sind in der Steuererklärung anzugeben. Dementsprechend sollte der Steuerpflichtige wissen, wie diese zu behandeln und einzutragen sind.
    Doch die Umfrage zeigt, dass die aktuelle Regelung über die Steuerbegünstigungen für viele Ehrenamtlichen nicht nachvollziehbar ist. Immerhin 410 von 1.192 Personen empfinden die derzeitige Gesetzeslage als sehr unverständlich. Zudem erklären weitere 316 Feuerwehrmitglieder, dass die Steuerbegünstigungen für das Ehrenamt eher unklar sind. Demzufolge werten über
    60 % der Befragten die aktuell herrschenden Bestimmungen als nicht verständlich. Lediglich 23 % der Feuerwehrkameraden, die in dieser Umfrage abgestimmt haben, halten die betreffenden Regelungen für schlüssig. Fast 16 % stimmten neutral ab. Verdeutlicht wird dies durch die Frage, ob den aktiven Feuerwehrleuten bewusst ist, wie die Eintragung in der Steuererklärung vorgenommen werden muss. Während nicht mal ein Viertel sich dessen bewusst ist, hat mehr als die Hälfte aller Befragten keine Kenntnis darüber, wie die Aufwandsentschädigungen einzutragen sind. Zudem erklärt fast ein Viertel dem Finanzamt keine Einkünfte aus ihrer Tätigkeit.
    Bestätigt wird diese Einschätzung durch die Verbesserungsvorschläge bei den offenen Fragen. Von den 413 Anmerkungen beschreiben 114 Personen, dass ihnen bislang keine Begünstigungen bekannt waren oder sie nicht wissen, wie diese Steuerbefreiungen in ihrem konkreten Fall anzuwenden sind. Eine Erleichterung bei der Eintragung in der Steuererklärung erhoffen sich 28 Teilnehmer. Entsprechend häufig besteht der Wunsch nach klaren Anleitungen von offizieller Seite sowie diversen Beispielen für die Anwendung. In einigen Bundesländern bestehen solche Informationsschreiben. Bundeseinheitlich ist allerdings noch nichts bekanntgegeben. Dies liegt jedoch vermutlich daran, dass das FwG von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Auch das Bekannter machen der bestehenden Steuerbegünstigungen ist von vielen erwünscht. Zwar ist die Übungsleiterpauschale fast jedem ein Begriff, doch vor allem die Anwendung des § 3 Nr. 12 EStG ist den meisten unklar. Neben den Feuerwehrleuten für sich persönlich, sind selbst einige Feuerwehren stark daran interessiert, eine offizielle Anleitung an ihre Mitglieder weiterleiten zu können. Demzufolge bedarf es, ob der hohen Nachfrage an Informationen in diesem Bereich eine Anleitung durch die Finanzverwaltung.
    Die Unklarheit in Bezug auf die einkommensteuerrechtliche Beurteilung der Entschädigungszahlungen belegt auch die unrichtige Vermutung einiger über die Anerkennung von privat getragenen Aufwendungen. Gerade die Nichtberücksichtigung von Fahrtkosten bemängeln diverse Kameraden. Dies merkten sogar 24 Teilnehmer in der Umfrage an. Dass Werbungskosten unter gewissen Voraussetzungen abziehbar sind wurde in Tz. 4.1.3 Buchstabe c) erklärt.

    c) Beurteilung des Zwecks der Steuerbegünstigungen
    Auch die Frage, ob die Steuerbegünstigungen ihren Zweck erfüllen, wurde in der Umfrage thematisiert. Für nicht einmal jeden Dreißigsten spielte die Steuerbegünstigung für die Entscheidung, ob die ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen wird, eine Rolle. Über 97 % entschieden sich somit für das Ehrenamt, ohne dabei die steuerliche Begünstigung der Einnahmen miteinzubeziehen.
    Dahingegen würden lediglich 55 % der Befragten ihre Tätigkeit weiter ausführen, wenn die Einnahmen voll versteuert werden müssten. Jeder Vierte kann sich nicht festlegen, ob er das Ehrenamt unter diesen Umständen beibehalten würde.
    Bei immerhin 17 % hätte die vollständige Versteuerung der Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Folge, diese dann aufzugeben. Das zeigt wie wichtig den Befragten die Würdigung ihres Einsatzes auch in steuerlicher Sicht ist.
    Von erheblicher Bedeutung ist einigen die Abgrenzung zwischen tatsächlichem Ehrenamt und einer Nebentätigkeit, die auf die klare Einnahmeerzielung abgezielt ist. Dabei wird vor allem auf Sporttrainer und Politiker eingegangen. Die Begünstigung dieser Tätigkeiten ist einigen Ehrenamtlichen, die an der Umfrage teilgenommen haben, ein Dorn im Auge.

    d) Beurteilung der Höhe der Steuerbegünstigungen
    Vergleichbar fällt auch die Einschätzung zur Höhe der Steuerbefreiung aus. Weniger als 2 % der Teilnehmer halten die Höchstbeträge für zu hoch. Der steuerfreie Teil der Einnahmen wird von 28,5 % als angemessen bewertet. Fast 40 % sind der Meinung, dass der Höchstbetrag viel zu niedrig ist. Weitere 31% sind bezüglich der Höhe ebenfalls nicht zufrieden. Insgesamt erklärten somit 840 von 1.205 Befragten, dass der Freibetrag zu niedrig sei. Vor allem diese Auffassung bestätigt sich beim Betrachten der Antworten auf die offene Frage zu den Verbesserungsvorschlägen in der Umfrage. Mit 225 Nennungen bei 413 Antworten, fordert mehr als die Hälfte eine Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrags. Immerhin gehen dabei 97 Personen sogar noch weiter und schlagen eine komplette Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich geleistete Arbeit bei BOS vor. Eine Angleichung an die Regelungen von 450 Euro Jobs wurde fünf Mal vorgeschlagen. Elf Personen regten an, eine pauschale Abführung einzuführen. Dabei würde die Organisation dann, wie bei der Kapitalertragsteuer, die Steuer pauschal an das Finanzamt abführen. Auch wird vorgeschlagen jede Tätigkeit einzeln zu bewerten. Gerade in Hinblick auf mehrere Ämter bei einer Körperschaft ist darauf hinzuweisen, dass der Aufwand steigt, der Höchstbetrag hingegen gleich bleibt.





    Anderweitige steuerliche Vorteile empfinden immerhin 61 Befragte als Verbesserung für die steuerliche Stellung des Ehrenamts. Grund dafür ist oftmals das Fehlen der Vergütung für das ehrenamtliche Engagement in einigen Bundesländern. Bei den sonstigen steuerlichen Vergünstigungen wird oft eine individuelle Erhöhung des Grundfreibetrags genannt. Auch die Verschonung einer sogenannten Feuerschutzsteuer für Angehörige von Feuerwehren wird dabei erwähnt. Um das Ehrenamt attraktiver zu machen, sind auch die Vorschläge von einer Förderung der Tätigkeit in Bezug auf die Rente hervorgebracht worden. Andere Subventionierungen wie vergünstigter Eintritt in Freibäder, Museen oder andere öffentliche Einrichtungen sowie günstigere Tickets für den ÖPNV sind ebenfalls genannt worden. Von vielen wird dies allerdings abgelehnt.
    Immerhin 22 der 413 Verbesserungsvorschläge sind für die Beibehaltung der aktuellen Rechtslage.
    Sogar vier Personen sprechen sich für die Abschaffung der Steuerbegünstigung aus und argumentieren dabei mit der Ehrenamtlichkeit.



    Die Umfrage im Gesamten kann unter folgendem Link als .pdf eingesehen werden:

    Umfrage

    Nochmals vielen Dank für die tollte Unterstützung!


    MkG Martin

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