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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unfall Tourismus - Polizei machtlos??? | 42 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 819460 | ||
Datum | 17.04.2016 10:50 MSG-Nr: [ 819460 ] | 6301 x gelesen | ||
Greift nicht, da sich die "unbefugte Herstellung" auf "gegen Einblick besonders geschützte Räume" bezieht. Öffentliche Verkehrsräume und selbst eine öffentliche Sauna zählen nicht dazu. (OLG Koblenz 1 Ws 535/08). Zudem ist § 201a STGB ein Antragsdelikt, kann also nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden, oder wenn ein "Besonderes öffentliches Interesse" vorliegt. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [17.04.16 10:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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