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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 819622 | ||
Datum | 22.04.2016 19:12 MSG-Nr: [ 819622 ] | 8452 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = a. Neuwert? Normalerweise nie bei "Schadensersatz", Ausnahmen bestätigen die juristische Regel. Geschrieben von = anonym = a. Zeitwert? Würde dich unter Umständen schlechter stellen, da damit kein gleichwertiger Ersatz zu erwerben wäre. Geschrieben von = anonym = a. Wiederbeschaffungswert? Normalerweise genau das. Entweder die Kosten einer Reparatur um den Zustand herzustellen, der ohne das Schadensereignis vorhanden wäre, oder der finanzielle Aufwand, der nötig ist, ein Handy gleicher Art/Funktion in vergleichbarem Zustand zu beschaffen. Vorschlag meinerseits wäre, das Handy reparieren zu lassen und dann die Reparaturrechnung der Gemeinde vorzulegen. Normalerweise sollte man hier keine grobe Fahrlässigkeit unterstellen können, also müsste diese Rechnung beglichen werden. Die Lektüre des §249 BGB und zugehöriger Kommentierungen hilft da weiter: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Steffen W. [22.04.16 19:13] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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