Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 819628 |
Datum | 22.04.2016 22:29 MSG-Nr: [ 819628 ] | 7625 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
Auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen: Kann es sein, dass die Verwendung des privaten Mobiltelefons auf eigene Initiative zurückgeht, da selbiges praktischer ist als die von der Gemeinde offiziell bereitgestellte Stoppuhr für Wettkämpfe? Falls du eine Woche vor dem Wettkampf die Frage gestellt hättest, wie du die Zeit nehmen sollst, hätte die Gemeinde dann eine Stoppuhr für 5 Euros gekauft, oder hätte sie die Verwendung des privaten Gerätes angeordnet?
Meine eigene Erfahrung ist, dass ich schon mal durch etwas Dummheit einen Schaden an (meinem) Privatgerät verursacht habe. Der dazu gefragte Ortsbeauftragte sagte dann, dass es keinen offiziellen Weg für eine Erstattung geben würde, ich könne aber versuchen mit der zuständigen THW Geschäftsstelle einen Deal auszuhandeln. Ich habe aber auf den Versuch verzichtet, da der Schaden noch überschaubar war und man mit so einem Deal dann abhängig wird ...
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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