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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 819637 | ||
Datum | 23.04.2016 11:51 MSG-Nr: [ 819637 ] | 7554 x gelesen | ||
hi Geschrieben von Sebastian K. Da diese Frage anonym hier gestellt wird, und von einer "Führungskraft", gehe ich davon aus das erste Forderungen (oder Wünsche...) gegen die Gemeinde schon von dort beantwortet wurden. Ja, die Gemeinde hat über die Versicherung eine "Kulanzzahlung des Zeitwerts" erreicht - damit kann weder die Reparatur bezahlt noch der Wiederbeschaffungswert erreicht werden... Gruss | ||||
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