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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 819639 | ||
Datum | 23.04.2016 16:08 MSG-Nr: [ 819639 ] | 7060 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = a. Ja, die Gemeinde hat über die Versicherung eine "Kulanzzahlung des Zeitwerts" erreicht - damit kann weder die Reparatur bezahlt noch der Wiederbeschaffungswert erreicht werden... Also ich verweise jetzt mal auf wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz#Naturalrestitution Alternativ zum Kostenersatz für die Wiederherstellung beschädigter Sachen kann nach h. M. die Naturalrestitution durch Ersatzbeschaffung einer vergleichbaren Sache erfolgen (a. A. Fall der Schadenskompensation). Demnach ist der Wiederbeschaffungswert einer beschädigten Sachen zu erstatten. Nicht erstattungsfähig ist deren Neuwert (Ausnahme: Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Kfz mit dem Schmelz der Neuwertigkeit). Der Geschädigte kann aber auch nicht bloß auf den Zeitwert der Sache verwiesen werden. Das ist jetzt eine allgemeine Aussage. Es kann durchaus sein, daß dies im speziellen Fall anders geregelt ist, ich könnte mir aber nicht ganz vorstellen warum. Nur ohne fachkundige Rechtsberatung wirst du da nicht weiterkommen. Prinzipiell scheint nach der Gesetzeslage in BaWü dir Schadenserstaz zuzustehen und dieser ist rechtlich definiert. Daß gerade Versicherungen sich gerne um solche Zahlungen drücken, ist ja nun kein neues Phänomen. | ||||
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