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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 819648 | ||
Datum | 23.04.2016 18:22 MSG-Nr: [ 819648 ] | 6586 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von = anonym = a. Ja, die Gemeinde hat über die Versicherung eine "Kulanzzahlung des Zeitwerts" erreicht - damit kann weder die Reparatur bezahlt noch der Wiederbeschaffungswert erreicht werden... Ob die Gemeinde eine Versicherung hat und ob bzw. was die bezahlt, kann dir erstmal herzlich egal sein. Du hast einen Schaden, diesen hat die Gemeinde zu ersetzen. Das hat auch nichts mit "Kulanzzahlung" zu tun. Gruß, Michael | ||||
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