Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 819664 |
Datum | 24.04.2016 08:41 MSG-Nr: [ 819664 ] | 5943 x gelesen |
Geschrieben von Michael W.Ist das Problem, dass einem was kaputt geht und er gerechtfertigterweise den Schaden ersetzt haben will? Das kann man wohl kaum damit abschmettern, dass es da vielleicht mal einen geben könnte, der das auszunutzen versucht.
Es ist halt genau dann das Problem, wenn der Schaden durch das Einhalten definierter Regeln verhindert worden wäre. Und der Grundsatz für den Dienst in FW/THW/HiOrg ist doch eigentlich, dass der FA/Helfer bei Erscheinen im Gerätehaus sich mit Ausnahme von Unterwäsche komplett entkleidet und dann die Uniform anzieht und alle Geräte zur Verfügung gestellt bekommt.
Wenn die Gemeinde an den Uniformen spart und Leute mit einlagiger Bekleidung zum Löschen schickt, dann wird gemeckert, dass die Gemeinde doch alles Gerät zu stellen hat. Und jetzt soll die Gemeinde bezahlen, weil jemand sich entscheidet das praktische private Smartphone zu ziehen, anstatt sich von der Gemeinde eine dienstliche Stoppuhr zur Verfügung stellen zu lassen?
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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