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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 819669 | ||
Datum | 24.04.2016 14:01 MSG-Nr: [ 819669 ] | 5859 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Trägst du es, brauchst du es. Trägst du es nicht, wird unterstellt du kannst auch ohne, denn sonst hättest du es ja getragen. so kann ich z.B. an einem Arbeitsplatz argumentieren aber bei einer Freiwilligen Feuerwehr wo ich von jetzt auf nachher zum Einsatz gehe kann ich solche Ansprüche nicht unbedingt stellen. zwei Beispiele: die stinknormale Armbanduhr. Ob da immer jeder drandenkt die noch im Feuerwehrhaus abzulegen? die Brille die der Atemschutzträger im Fahrzeug abnimmt um die Maske anzulegen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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