Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge |
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 819692 |
Datum | 25.04.2016 22:03 MSG-Nr: [ 819692 ] | 5089 x gelesen |
Hi,
ich denke der springend Punkt ist die Notwendigkeit. Das Du mit dem eigenen PKW ankommst, mit deiner Unterwäsche löscht etc. ist logsich (und wegen fehlender Alternativen auch sinnvoll).
Was anderes ist halt der Einsatz von privaten 'Hilfsmitteln', für die es Alternativen gibt (geben könnte). So wäre halt im Ursprungsposting für mich die Frage, ob mal bei der Gemeinde angefragt wurde, wie es denn mit Hilfsmitteln für die Ausbildung aussieht. Wenn da dann die Aussage kommt ' Nehmen sie halt Ihr Handy', dann ist die Gemeinde in der Pflicht, wenn was passiert. Wenn man die 5 Euro Stopuhr nicht will, weil ja das eigene Handy 'viel mehr kann', dann kann ich verstehen, wenn die Gemeinde sagt 'Hättest Du halt die Stopuhr genommen'.
Die Problematik gibt's ja bei jedem privat beschaften 'Ausrüstungsgegenstand' wie den eigenen Handschuhen, der eigenen Helmlampe etc...
Tomy
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