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Thema | Feuerwehr in Bayern - Ausgehuniform für fördernde Vereinsmitglieder? | 36 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 819853 |
Datum | 02.05.2016 12:45 MSG-Nr: [ 819853 ] | 5271 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Geschrieben von Jürgen M.Wobei es niemanden verwehrt ist eine Feuerwehruniform zu tragen. Solange darauf keine Hoheitszeichen ( = Wappen ) angebracht sind.
Doch:
StGB § 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. [...]
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Mit Vereinsabzeichen dürfte der Absatz 2 gelten. Es muss also eine offizielle Ermächtigung zum Tragen der Uniform geben, wie z.B. in Baden-Württemberg für die Feuerwehrverbände.
Gruß, Stefan
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