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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Sprechfunkerlehrgang | 56 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819962 | ||
Datum | 08.05.2016 23:05 MSG-Nr: [ 819962 ] | 4739 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard D. BaWü hatte da eine Ideee: Das ist ja ähnlich dem NRW-Modulsystem. Nur noch weiter zer-/gegliedert. Wobei auch das NRW-System ausdrücklich die Teilnahme am Sprechfunk- und Atemschutz-Lehrgang vor Abschluss der Modulausbildung vorsieht; Sprechfunk frühestens nach dem ersten Modul und Atemschutz frühestens nach dem zweiten, empfohlen auch vor dem dritten Modul. Geschrieben von Bernhard D. ca. 6 Stunden Sprechfunkerausbildung, das vor Beginn der TM-! Ausbildung Das würde eine Aufteilung des Sprechfunk-Lehrgangs bedeuten. Sprechfunk für Truppmänner (deine 6 Stunden, nur Einsatzstellenfunk). Sprechfunk für Maschinisten (spätestens die müssen auch Fahrzeugfunk können!). Sprechfunk für Führungsgehilfen (die müssen auch mal was aufschreiben oder in einer Karte nachschauen können) Sprechfunk für Gruppenführer (müssen alles funken können) Sprechfunk für Zugführer (müssen auch über die Struktur nachdenken können) Sprechfunk für Verbandsführer (müssen den Fernmeldeeinsatz komplett planen (lassen) können). Kann man machen, macht die Sache aber bestimmt nicht einfacher. Spätestens mit dem Digitalfunk wird man auch Einsatzstellen- und Fahrzeugfunk nicht mehr so streng trennen können. Damit muss man eigentlich beides zusammen als "Sprechfunk für Mannschaften" machen und landet im Endeffekt doch wieder beim heutigen Lehrgangsumfang... | ||||
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