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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersgrenzen FF | 35 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 820027 | ||
Datum | 11.05.2016 11:13 MSG-Nr: [ 820027 ] | 2929 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Guten Tag Eine Sonderegelung für Hessen: -> IM HE " Sonderregelung für die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung der Feuerwehr " Feuerwehrangehörige können wegen der vielfachen Belastungen nur bis zum 60., maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres aktiven Dienst in der Feuerwehr tun. Die von Staatssekretär Werner Koch in Bad Homburg vorgestellt Sonderregelung öffnet die Mitwirkung in bestimmten Bereichen nun bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Für BaWü gibt es schon einige Zeit " 65+ " -> " Senioren aktiv in unseren Feuerwehren " und beim THW: -> " Generation 60 + " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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