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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassungsfreie Anhänger | 25 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 820111 | ||
Datum | 14.05.2016 00:19 MSG-Nr: [ 820111 ] | 3572 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Ob der Sport privat oder gewerblich ausgeführt werden muss, steht da nicht. Der Anhänger für das Mähboot vom Wasserverband z.B. ist nicht zulassungsfrei... Geschrieben von Michael W. Da wird sich die Zulassungsstelle zurecht weigern. Davon wird sie vermutlich überzeugt sein, ja... Geschrieben von Michael W. Wenn der Anhänger zugelassen wird, was problemlos möglich ist, gelten die Regeln für zugelassene Anhänger: Versicherungspflicht und HU-Pflicht. Im Gegensatz zu dieser Meinung steht die Festlegung der HU-Pflicht in §29 StVZO: HU-pflichtig sind zulassungspflichtige Fahrzeuge und kennzeichenpflichtige Fahrzeuge. Beides trifft bei freiwilliger Zulassung nicht zu. Auch für die Versicherungspflicht (und nebenbei: die Steuerpflicht) sehe ich keine Aufhebung der Privilegierung. | ||||
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