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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassungsfreie Anhänger | 25 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 820199 | ||
Datum | 17.05.2016 22:52 MSG-Nr: [ 820199 ] | 2963 x gelesen | ||
Geschrieben von Herbert S. Oder man Wartet bis der Feuerwehr TÜV zu euch kommt und Klärt es mit dem TÜV Gutachter ab. Aber bis dahin nicht fahren. Sonst droht "Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt", gibt für den Fahrer 70 Euro plus Porto und Verpackung und einen Punkt (und ist ein A-Verstoß); für den "Anordnenden" die gleiche Summe, aber ohne Punkt. | ||||
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