Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | Dienstanweisung Höchstgeschwindigkeiten Sonderrechte / Sondersignale | 16 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 820577 |
Datum | 01.06.2016 21:03 MSG-Nr: [ 820577 ] | 1623 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Thomas M. BAB 80km/h (Lärmschutz): Sonntags 9Uhr Vmax 120Km/h
Für mich nicht verständlich und definitiv an der Grenze zur oben bereits strapazierten unterlassenen Hilfeleistung. Zumindest Vmax auf der Autobahn entspricht dem, was auch einige Normen als Maximum für z.B. RTW vorsehen (vorgesehen haben?). Also ist die Beschaffung von genormten Einsatzfahrzeugen auch unterlassene Hilfeleistung, wenns auch schneller geht? ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 30.05.2016 22:04 |
 |
Jan 7O., Trennewurth | |