Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Österreich: Feuerwehr zu laut? | 31 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 820965 |
Datum | 14.06.2016 15:08 MSG-Nr: [ 820965 ] | 6358 x gelesen |
Infos: | 13.06.16 Gesamte Stellungnahme zur Causa Fam. Keller durch den Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband 13.06.16 Freiwillige Feuerwehr der Stadt Korneuburg 13.06.16 Video: Feuerwehr zu laut?
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Michael W.Bei dem Thema werden in der Darstellung sowieso Äpfel mit Birnen verglichen. Man führt einerseits den Wert des vorbeifließenden Verkehrs mit ca. 65dB auf (Messgerät einfach so am Straßenrand stehend gehalten) und nimmt als Vergleich den Messwert des Martin-Horn mit 125db in 1m Abstand. Wenn schon, hätte man das vorbeifahrende Feuerwehrfahrzeug an gleicher Position messen müssen, um überhaupt was annähernd vergleichbares zu haben. Da kämen dann sicherlich keine 125dB raus.
Vollkommen richtig. Laut DIN 14610 muss die "akustische Warneinrichtung", also das Sondersignal, unter Laborbedingungen (das ist NICHT in eingebautem Zustand!) in der Richtung der größten Schallabstrahlung (die darf der Hersteller definieren) für beide Teiltöne mindestens 110dB(A) in 3,5m Abstand betragen. Das entspricht etwa 121dB(A) in 1m Abstand (6dB Abfall pro Entfernungsverdopplung). Außerdem gibt es noch ein paar Anforderungen an die Zusammensatzung des Signals. Ein Martinhorn mit 125dB(A) in 1m erfüllt also die deutsche Norm, ohne dabei besonders nach oben auszureißen. Die besondere Warnwirkung des Martinhorns gegenüber elektroakustischen Signalgebern liegt also nicht am physikalisch messbaren Pegel, sondern vielmehr an der Struktur der Obertöne, die psychoakustisch deutlich lauter für den Menschen erscheint, ohne dem Gehör zusätzlichen Schaden zuzufügen, wie es bei einem lauteren Signal der Fall wäre.
65dB(A) für vorbeifließenden Verkehr bei geringer Verkehrsdichte und nicht definiertem Abstand ist eine Aussage ohne Wert, direkt am Straßenrand misst man auch gerne über 80 oder 90dB(A), während ein Großfahrzeug passiert. Das Folgetonhorn muss außerdem seine Warnwirkung nicht gegenüber Passanten, sondern gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern entfalten, auch gegenüber PKW- und LKW-Fahrern in ihren isolierten Fahrerkabinen bei möglicherweise hohem Schallpegel durch das eigene Fahrzeug oder modernes Multimedia Gedudel. Da hilft der Vergleich mit Straßenlärm nicht weiter, es geht um die Erkennbarkeit für andere Fahrer.
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