alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaNeue Regelungen zur Freistellung zum Dienst in Bayern?7 Beiträge
AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen821148
Datum21.06.2016 07:26      MSG-Nr: [ 821148 ]1619 x gelesen

Bin ich noch zu müde, oder verstehe ich hier was nicht.

In meinen Augen ändert sich doch da nicht viel, den Lohnersatz gibt es künftig nur wenn:
Geschrieben von Ulf M.Bedingung ist allerdings, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden.

Bisher gibt es Lohnersatz nur wenn:
Geschrieben von Ulf M.sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden.

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 20.06.2016 11:18 Ulf 7M., Hannover
 21.06.2016 07:26 Jens7 N.7, Ohorn
 21.06.2016 07:37 Pete7r L7., Chemnitz
 21.06.2016 19:11 Dani7el 7Z., Ansbach
 22.06.2016 16:38 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 22.06.2016 20:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.06.2016 11:54 wern7er 7n., reischach

0.184


Neue Regelungen zur Freistellung zum Dienst in Bayern? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt