Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Platzverweis, war: Umgang mit Ersthelfern | 12 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 821238 |
Datum | 22.06.2016 13:11 MSG-Nr: [ 821238 ] | 2163 x gelesen |
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Guten Tag
aktuell:
-> BR " Gaffer behindern Notärzte - Notärzte dürfen keine Platzverweise aussprechen "
Notärzte bekommen vorerst kein Recht, Gaffer des Platzes zu verweisen. Die Freien Wähler scheiterten im Innenausschuss des Landtages mit ihrem Antrag. Sie wollten Notärzten eine gesetzliche Befugnis verschaffen, um störenden Schaulustigen einen Platzverweis auszusprechen, wenn Polizei und Feuerwehr nicht anwesend sind.
i.d.R werden Notärzte im akuten Einsatzgeschehen wohl wenig Zeit haben Platzverweise auszusprechen und auch durchzusetzen !?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| 24.12.2007 14:10 |
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Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt Umgang mit Ersthelfern | |