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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gaffen extrem | 155 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz | 821288 | ||
Datum | 26.06.2016 07:01 MSG-Nr: [ 821288 ] | 19898 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian F. Auch die Polizei hätte keine Handhabe gegen jemanden gehabt, der in einem Zug sitzt und daraus Filmaufnahmen anfertigt. Die Polizei hätte sehr wohl eine rechtliche Handhabe gegen ein solches Vorgehen gehabt, denn das Filmen schwer verletzter oder toter Personen erfüllt den Straftatbestand des §201a StGB. Das ergibt sich aus diversen Kommentierungen. | ||||
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