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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufstand der Feuerwehr: Kommandant will seine Ämter ruhen lassen | 10 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 821392 | ||
Datum | 30.06.2016 08:02 MSG-Nr: [ 821392 ] | 2975 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. wäre da eine Verpflichtung als Zwischenlösung möglich und sinnvoll? Das ist dann hoffentlich in der Fw-Satzung geregelt. Die Mustersatzung des Landes schlägt in § 10 (6) vor: Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Thomas | ||||
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