Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 821393 |
Datum | 30.06.2016 08:21 MSG-Nr: [ 821393 ] | 6291 x gelesen |
Infos: | 30.06.16 Merkblätter zum Gefahrguttransport durch Hilfsorganisationen
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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Hallo Uli
Geschrieben von Ulrich C.UC: Da ist interessant, würden wir auf unserem Anhänger einen Radlader mit größerem Tank transportieren, spielt das selbst hinter einem LKW mit maximaler Auslastung der Handwerkerregelung keine Rolle für den Fahrer, weil das schlicht gar nicht zählt...
Resultiert daraus, dass wir im Baugewerbe kurzzeitig (nach einer Änderung im Gefahrgutrecht, frag mich aber jetzt nicht nach dem genauen Jahr, ich denke liegt so 3-4 Jahre zurück) keine größeren Baumaschinen mit vollen Tanks mehr hätten transportieren dürfen. Unsere Verbände haben es dann glücklicherweise geschafft, dass die oben beschriebene Regelung zuerst ca. 1 Jahr als Übergangsregelung und dann endgültig in die Regelungen eingegangen ist. Es wurde aber damals mit der Auflage verbunden (in der Übergangsregelung) dass die Fahrzeugtanks von außen gut erkennbar mit dem Gefahrstoffsymbol für brennbare Flüssigkeiten mit einer Kantenlänge von mind. 20 ? ( nagel mich jetzt nicht genau fest) cm gekennzeichnet werden sollten.
Nicht unter diese Regelung fallen allerdings Kompressoren oder Notstromaggregate, da diese keine selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sind. Hier muss dann die Punkteregelung wieder beachtet werden.
Geschrieben von Ulrich C.UC: D.h. max. 1000 Punkte zulässig, max. Tankgröße 450 L, (das bedeutet z.B. 900 L Diesel in 2 Behältern a 450 L und EIN Kanister 20 L mit Benzin)! (da reden wir noch nicht von Öl, Gemisch und anderen brennbaren Dingen die ein Verband zur Versorgung braucht!)
Zumindest im Baugewerbe kenne ich genügend mobile Diesetankstellen die nur einen Tank bei 980-990 ltr Gesamtinhalt haben, und mit denen es noch nie Probleme gab. Weder bei der Wiederholungsprüfung noch bei Kontrollen der BAG.
Geschrieben von Ulrich C.Unsere weiteren ungelösten Probleme mit der "Handwerkerregelung":
Die Versorgung von leistungsfähigen Booten (FLB, schnelle RTB) im Bereich von Einsatzstellen bei mehrtägigen Einsätzen beim offensichtlichen "Sterben" der Bunkerboote auch autark durch die Betreiber/Feuerwehren möglich sein muss! (Da reden wir schnell von mehreren 1000 L!)
evtl. Lösungsansatz:
Mehrere mobile Dieseltankstellen je <1000 ltr auf anfahrbarem Platz aus Straßentankwagen füllen und dann mit entsprechendem Gerät verteilen.
Im Falle eines konkreten Einsatzszenarios hätte ich als Einsatzleiter keine Hemmungen innerhalb des Einsatzgebiets von den geltenden Vorschriften abzuweichen (wenn auch rechtlich nicht 100% wasserdicht, wobei aber auch die Frage ist, in wie weit auf Anweisung des "obersten Indianers" im K-Fall rechtssicher von den Vorschriften abgewichen werden darf.) und die Wahrscheinlichkeit, in diesen Gebieten dahingehend kontrolliert zu werden, ist auch nicht besonders hoch.
Der Rücktransport der Restmengen in den entsprechend zugelassenen Gebinden (Tankstellen) ´bei Einsatzende muss dann halt durch eine entsprechende Anzahl an Fahrzeugen erfolgen.
Viel größer als das Problem der ADR- und sonstiger Regelungen ist aus meiner Sicht, dass mit Sicherheit in kaum einem Landkreis zugelassene Transportgebinde in entsprechender Anzahl ausschließlich für die Nutzung durch die BOS vorgehalten werden.
Das fängt schon bei den normalen Kanistern an, die bei den meisten Feuerwehren nicht mehr oder nur in ganz unzureichenden Mengen anzutreffen sind.
Wir sollten im Rahmen des Katastrophenschutzkontingents mit unserem GW-L1 gemäß einer vor Jahren ausgegebenen Liste in entsprechenden Fällen 1000 ltr. Diesekraftstoff in Kanistern transportieren.
Bis dato wissen wir nicht, wo wir diese erhalten (selbst haben wir ca. 250 ltr Diesel in Kanistern vorrätig), sei es leer oder gefüllt und wo wir im Falle eines Falles auch ohne Netz-Strom diesen Kraftstoff holen könnten.
Ähnlich verhält es sich mit den 105 Feldbetten, die ebenfalls auf dieser Liste zu finden waren.
Geschweige denn, dass eine entsprechende "Feldtankstelle" vorgehalten würde.
mkg
WErner
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| 29.06.2016 16:32 |
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Udo 7B., Aichhalden Tankstelle war: These: Die Stromversorgung |
| 29.06.2016 17:58 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 29.06.2016 20:36 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
| 30.06.2016 08:21 |
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wern7er 7n., reischach |
| 30.06.2016 09:26 |
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Udo 7B., Aichhalden | |